Förder- und Forderkonzept

1. Vorwort

In dem Leitbild der St.-Bernward-Schule lautet ein wichtiger Punkt:

Entwicklung der
Stärken und Fähigkeiten
des Einzelnen

Unterstützung und
Förderung aller,
die diese benötigen

Der Entwicklungsstand, das Leistungsvermögen und das Verhalten von Grundschulkindern unterscheiden sich sehr. Verstärkt durch die Inklusion benötigen viele Kinder eine besondere Unterstützung und Förderung, während andere besondere Begabungen zeigen und gefordert werden müssen. Wie wir an unserer Schule mit diesen Herausforderungen umgehen, wird in diesem Konzept dargelegt.

2. Dokumentation der Lernentwicklung / Feststellung des Förderbedarfes

Die Lernentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler wird sowohl von den Klassen- als auch den Fachlehrerinnen beobachtet und durch Leistungsüberprüfungen getestet. Die Dokumentation der Lernentwicklung wird in sogenannten ILE-Bögen (Individuelle Lernentwicklung) festgehalten und auf pädagogischen Dienstbesprechungen besprochen. 

Sobald in einem Bereich deutlich wird, dass es Schwierigkeiten gibt, wird gemeinsam geklärt (teilweise auch mit der Förderschulkollegin) wie weiter vorgegangen werden soll und welche Unterstützung sinnvoll ist.

3. Möglichkeiten der Förderung

3.1 Binnendifferenzierung innerhalb der Klasse

Da die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule sowohl vom Arbeitsverhalten als auch von den Leistungen sehr stark auseinandergehen, wird im Unterricht teilweise differenziert. Dies geschieht z.B. durch Unterrichtsmethoden wie Wochenplänen, Lernstationen, Kompetenzraster…, durch die die Kinder mit unterschiedlichem Material in ihrem Tempo arbeiten können. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler Hilfen und Anschauungsmaterial bekommen. Zusätzlich ist es möglich einzelnen mehr Zeit zu geben, um eine Aufgabe zu erledigen.

Falls eine Schülerin oder ein Schüler über einen längeren Zeitraum Schwierigkeiten hat, im Unterricht mitzuarbeiten, kann ein Förderplan meist in Zusammenarbeit mit der Förderschulkollegin erarbeitet werden, der auf die Probleme des Kindes eingeht.

Schülerinnen und Schüler, die besonders schnell arbeiten oder eine Begabung zeigen, können zusätzliches Material und Hefte bekommen.

 

3.2 Klassenübergreifende Förderung in Gruppen

Wenn es die Unterrichtsversorgung ermöglicht, werden vor allem in den Klassen 1 und 2 Kleingruppen zusammengestellt, die in der ersten Stunde Förderunterricht in verschiedenen Bereichen bekommen. Dazu gehören Mathematik, Deutsch, Wahrnehmung und Motorik. Die Gruppen werden von den Klassen- und Fachlehrerinnen eingeteilt und die Eltern von ihnen informiert. Den Förderunterricht erteilen Lehrkräfte der Schule, die Förderschulkollegin und die pädagogische Mitarbeiterin und Lerntherapeutin Frau Söhle.

 

3.3 Einzelförderung

Falls eine Schülerin oder ein Schüler in einem Fach oder Bereich besondere Schwierigkeiten hat, ist es zeitweise möglich, dass er im Klassenverbund oder in einem anderen Raum einzeln, z.B. durch die Förderschulkollegin, gefördert wird.

 

3.4 Begabtenforderung

Die St.-Bernward-Schule ist Teil des Hochbegabtenverbundes. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Begabung zeigen, an besonderen Arbeitsgemeinschaften an unserer oder anderen Schulen teilnehmen können. Diese Arbeitsgemeinschaften werden nicht gewählt, sondern die möglichen Kinder werden von ihren Klassenlehrerinnen gefragt, ob sie Interesse an der Teilnahme haben.

Zusätzlich zu den Arbeitsgemeinschaften nehmen die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen an der Mathematikolympiade teil.

Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler, die inhaltlich unterfordert sind und/ oder schnell arbeiten, zusätzliches Material und Arbeitshefte bekommen, um gefordert zu werden.

4. Vorgehensweise bei Förder- bzw. Unterstützungsbedarf

4.1 Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie oder LRS

Die Feststellung besonderer Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen geschieht durch prozessbezogene Beobachtung, entsprechende Verfahren und Instrumente und normierte Tests. Eine erste Einschätzung und Testung ist in der Schule in Zusammenarbeit mit der Förderschulkollegin möglich. Die vollständige Diagnostik muss jedoch von einem Psychologen durchgeführt werden.

Reicht eine binnendifferenzierte Förderung nicht aus, können abhängig vom Einzelfall weitere Hilfen und Förderung ermöglicht werden.

Einen Nachteilsausgleich (siehe RdErl. d. MK. V. 04.10.2005, Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen) kann die Klassenkonferenz beschließen.  Wenn der Nachteilsausgleich darin besteht, Hilfen zu gewähren, wie beispielsweise mehr Zeit, Hilfsmittel, einen verkürzten Test.. muss dies nicht im Zeugnis vermerkt werden. Falls die Schülerin oder der Schüler in dem Fach zieldifferent unterrichtet wird (Förderplan) oder manche Bereiche aus der Benotung herausgenommen werden, muss dies im Zeugnis zum Ausdruck kommen:

„Im Fach Mathematik/Deutsch wird von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen.“

Wenn Dyskalkulie oder LRS festgestellt wurde, ist neben der schulischen auch eine außerschulische Förderung wichtig, die durch die Eltern organisiert werden muss.

 

4.2 Schülerinnen und Schüler mit Leistungsschwierigkeiten in mehreren Fächern

Wenn binnendifferenzierte Maßnahmen im Unterricht und klassenübergreifende Förderung nicht geholfen haben, wird in der Regel ein Förderplan, meist gemeinsam mit der Förderschulkollegin, geschrieben, der mit den Eltern besprochen wird. Falls nach mehreren Förderplänen (in der Regel 3) keine Verbesserung eingetreten ist, kann ein Fördergutachten im Bereich „Lernen“ erstellt werden.

Die Fördergutachten werden normalerweise am Ende der 2. und 4. Klasse geschrieben. Hilfreich sind Tests (IQ-Test…) vom SPZ, Psychologen oder Psychiatern.

Wenn ein solches Fördergutachten eingereicht werden soll, muss die Schulleitung informiert werden, die das Verfahren einleitet (Eltern informieren, Akte mit Daten anlegen, Förderkommission einberufen). Neben der Klassenlehrerin schreibt die entsprechende Förderschulkollegin einen Teil des Gutachtens.

Sobald der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf von der Landesschulbehörde festgestellt wurde, kann die Schülerin oder der Schüler nach den Bestimmungen der Förderschule Lernen unterrichtet werden und erhält ein Berichtszeugnis.

Eine weitere Möglichkeit ist das Wiederholen einer Klassenstufe, wenn die Lernschwierigkeiten vermutlich aufgrund einer Entwicklungsverzögerung bestehen. Im 1. und 4. Schuljahr und während des Schuljahres kann die Klasse auf Antrag der Eltern und mit Beschluss der Klassenkonferenz wiederholt werden. Im 2. und 3. Schuljahr entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der Leistungen.

 

4.3 Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im sozial-emotionalen Bereich

Nach Auftreten von Problemen im Verhalten werden zunächst Gespräche geführt:

a) von der Klassenlehrerin mit dem Kind
b) von der Klassenlehrerin mit den Eltern
c) von der Klassenlehrerin und der Schulleitung mit dem Kind
d) von der Klassenlehrerin und der Schulleitung mit den Eltern

Wenn sich das Verhalten nicht bessert, kann von der Schulleitung eine Klassenkonferenz einberufen werden, die über Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen entscheidet.

Darüber hinaus ist es möglich, Förderpläne zu erstellen, die auf das Verhalten des Kindes eingehen und ihm Hilfen ermöglicht.

Wenn nach mehreren Förderplänen (in der Regel 3) und Ordnungsmaßnahmen keine Verbesserung eingetreten ist, kann ein Fördergutachten im Bereich „ES“ erstellt werden. Das Gutachten muss von der Schulleitung bei der Schule auf der Bult angefordert werden und wird gemeinsam von einer Kollegin der Schule auf der Bult und der Klassenlehrerin erstellt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung einer Schulbegleitung.

Dafür wird ein aktuelles psychiatrisches Gutachten benötigt, in dem zum Ausdruck kommt, dass die Schülerin oder der Schüler ohne Schulbegleitung wahrscheinlich seelische Schäden erleidet. Die Schulbegleitung muss von den Eltern beim Jugendamt beantragt werden (Herr Rüffer, Tel. 505-336). 

 

4.4 Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Bereich Hören und Sprechen

Für Schülerinnen und Schüler, die im Bereich Hören und Sprechen Unterstützungsbedarf haben, können, auch schon vor der Einschulung,  Gutachten erstellt werden.

Im Bereich Sprechen ist die Schule Im Großen Freien in Ilten zuständig, während im Bereich Hören die Hartwig-Clausen-Schule in Hannover die Überprüfung vornimmt.

In beiden Fällen muss die Schulleitung die jeweilige Förderschule beauftragen.

Wichtige Termine

  • 18. März 2024 28. März 2024: Osterferien
  • 29. März 2024: Karfreitag
  • 31. März 2024: Ostersonntag
  • 1. April 2024: Ostermontag
  • 4. April 2024: Infoabend Schulanfänger 2025 in der Aula
  • 8. April 2024 11. April 2024: Anmeldungen für Schulanfänger 2025
  • 8. April 2024: Fototermin Klassen 1 und 4
  • 9. April 2024: Vorlesetag
  • 10. April 2024: SER Termin
  • 15. April 2024: Schnuppertag

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